AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 


Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für sämtliche Verträge und sonstigen geschäftlichen Beziehungen, die wir, Walters wunderbarer Zauberzirkus (nachfolgend Zauberzirkus genannt), mit unseren Auftraggebern eingehen. 


1. Vertragsgegenstand 

Gegenstand unserer Beauftragung durch unsere Auftraggeber sind die Leistungen, die wir auf Anfrage angeboten haben. 


2. Vertragsschluss (Engagement) 

Der Vertragsschluss (auch Engagement genannt) kommt zu Stande, wenn der Auftraggeber den seitens des Zauberzirkus erhaltenen Kostenvoranschlag frist- und formgemäß bestätigt hat. Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Ergänzungen, Änderungen oder sonstige Nachträge, gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Zauberzirkus. 


3. Gage und Zahlungsverzug 

3.1 Der Zauberzirkus erteilt eine ordnungsgemäße Abrechnung. Die Zahlung erfolgt stets in EUR. 

3.2 Die Gage und sonstige vereinbarte Kosten sind mit Beendigung der Darbietung fällig. Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist, ohne Rücksicht auf etwaige Mängelrügen innerhalb von 14 Tagen nach dem in der Rechnung genannten Rechnungsdatum ohne Abzug an den Zauberzirkus zu zahlen. Wird diese Frist von 14 Tagen überschritten, so gerät der Auftraggeber in Verzug und es können ihm von da an Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins sowie 5,00 EUR je schriftlicher Mahnung berechnet werden. Der Zauberzirkus behält sich den Nachweis eines weitergehenden Schadens vor. 


4. Durchführung und Organisation sowie Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte

4.1 Der Zauberzirkus ist in der Ausgestaltung seines Programmes und der Auftritte frei, es sei denn, es ist ein bestimmter Programmablauf oder ein Konzept vereinbart worden. 

4.2 Der Auftraggeber hat die branchenüblichen Vorbereitungen zu treffen und insbesondere die technischen, organisatorischen, personellen und räumlichen Voraussetzungen für die Veranstaltungsfähigkeit zu schaffen (z.B. auch eine ausreichende Zuwegung/Torbreite/Befahrbarkeit bis zum konkreten Aufstellungsort ist sicherzustellen). Etwaig durch vom Auftraggeber dagegen verursachter Mehraufwand ist dem Zauberzirkus zusätzlich angemessen zu vergüten.

4.3 Der Zauberzirkus gestattet keine Videoaufzeichnungen während der Auftritte. Fotografien für den privaten Bedarf sind jedoch erlaubt.

4.4 Bildmaterial des Zauberzirkus (z.B. Fotos auf zauberzirkus.de oder in Sozialen Medien) und/oder das Zauberzirkus-Logo darf der Auftraggeber nur mit vorheriger Einwilligung des Zauberzirkus benutzen.


5. GEMA

Etwaig zu zahlende GEMA-Gebühren trägt stets allein der Auftraggeber.


6. Künstlersozialkasse

Etwaig für die Beauftragung des Zauberzirkus zu zahlende Beiträge an die Künstlersozialkasse trägt stets allein der Auftraggeber.


7. Rücktritt und Schadensersatz 

7.1 Erfüllt der Auftraggeber seine Pflichten aus diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig, darf der Zauberzirkus nach Ablauf einer zuvor gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten oder einen Ersatzauftritt verlangen. Sollte keine Einigung über einen Ersatztermin zustande kommen, so hat der Zauberzirkus einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe der vereinbarten Gage. 

7.2 Bei Absage des Auftritts durch den Auftraggeber bis zu zwei Monate vor dem vereinbarten Auftritt werden 50 % der vereinbarten Gage fällig. Danach werde bei Absage des Auftritts durch den Auftraggeber bis zu zwei Wochen vor dem vereinbarten Auftritt 70 % der vereinbarten Gage fällig. Danach ist die Gage in voller Höhe zu zahlen. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der im konkreten Fall angemessene Schaden geringer ist als der pauschalisierte Ersatzbetrag.

7.3 Kommt es zu Vorfällen, die eine Durchführung der Veranstaltung für den Zauberzirkus unmöglich oder unzumutbar machen und stammen diese aus der Sphäre des Auftraggebers (z.B. nachhaltige Störungen durch Gäste, technische Störungen), so ist der Zauberzirkus zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt und behält den vollen Anspruch auf seine Gage. 

7.4 Kommt es zudem zu Vandalismus-Schäden und/oder Diebstählen (z.B. an dem über Nacht stehenden Zelt/Karussell), ersetzt der Auftraggeber dem Zauberzirkus die entstandenen Schäden.

7.5 Etwaig durch den Auftraggeber verursachter Nachbearbeitungsaufwand an Gerätschaften des Zauberzirkus (z.B. Klebeband-Rückstände an Litfaß-Säule/Marktbuden) ist zusätzlich an den Zauberzirkus angemessen zu vergüten.

7.6 Bei Unmöglichkeit der Erbringung der Auftragsleistung durch den Zauberzirkus infolge von Krankheit oder Unfällen entfallen alle wechselseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag, soweit die Leistungen des Zauberzirkus deswegen nicht erbracht werden können. Der Zauberzirkus wird die Hinderungsgründe dem Auftraggeber unverzüglich per Fax, Telefon oder E-Mail anzeigen. 


8. Haftung

8.1 Sofern und soweit der Zauberzirkus die Aufsicht und Sicherung der Benutzung seiner aufgestellten Gerätschaften (z.B. Hüpfburg, Karusselle, Plüsch-Reittiere und Spiel-Autos) nicht durch eigenes Personal durchführt, hat der Auftraggeber entsprechend qualifiziertes Personal dafür auf eigene Kosten bereitzustellen und dafür auch allein die Haftung zu tragen.

8.2 Der Zauberzirkus haftet zudem nicht für Schäden des Auftraggebers. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind etwaige Schäden des Auftraggebers, die:

a.) auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, welche auf eine fahrlässige Pflichtverletzung seitens des Zauberzirkus oder auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist, 

b.) als sonstige Schäden einzuordnen sind und auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Zauberzirkus oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder 

c.) durch die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (sog. Kardinalpflichten) verursacht worden sind. 

Der Zauberzirkus haftet bei Schäden im Sinne der Punkte a.) und b.) in voller Höhe. Bei Schäden im Sinne des Punktes c.) haftet der Zauberzirkus im vorhersehbaren vertragstypischen Rahmen; dabei haftet er in Höhe von höchstens 2.500,00 EUR und bei reinen Vermögensschäden in Höhe von höchstens 1.500,00 EUR. Sofern und soweit bei etwaigen Schäden eine Schadensversicherung eingreift und die Versicherung nach erfolgter Prüfung die Regulierung höheren als vorstehend genannter Beträge zusagt, haftet der Zauberzirkus nur bis zur Betragshöhe, die seitens der Versicherung im konkreten Schadensfall tatsächlich reguliert wird. Sofern der Zauberzirkus für vorhersehbare vertragstypische Schäden haftet, ist seine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.


9. Schlussbestimmungen 

9.1 Die Parteien vereinbaren für jede Änderung, Aufhebung oder Ergänzung des Vertrages und dieser AGB das Schriftformerfordernis. 

9.2 Sollte eine der zwischen dem Auftraggeber und dem Zauberzirkus getroffenen vertraglichen Bestimmungen nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages oder der AGB nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausführung der Regelungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrags gewollt haben würden, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten. 

9.3 Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen ist - soweit gesetzlich zulässig - in Braunschweig. 


Stand 27.02.2020

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